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Corporate Compliance bmp greengas

Die Außenwirkung eines Unternehmens hängt entscheidend vom Verhalten jedes Einzelnen ab. Für das Vertrauen unserer Kund*innen und Geschäftspartner*innen ist es unabdingbar, ein rechtmäßiges und verantwortungsvolles Handeln aller Mitarbeiter*innen sicherzustellen. Beim Thema Compliance geht es um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Richtlinien. Dieser Bereich hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Die Reputation und der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens können durch Compliance-Verstöße erheblichen Schaden nehmen. Daher ist eine risikoorientierte und präventive Compliance-Strategie heute wichtiger denn je. bmp greengas ist daher Teil der Compliance Organisation des EnBW-Konzerns.

1. Definition Compliance

Die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und internen Richtlinien bezeichnet man auch als „Compliance“, was sich einfach mit „Regeltreue“ übersetzen lässt. Compliance ist eine unverzichtbare Grundvoraussetzung für unseren Unternehmenserfolg.

2. Beschwerdeverfahren zur Meldung von Verdachtsfällen und Verstößen

Um potenzielles Fehlverhalten identifizieren zu können und verbundenen Schaden für Individuen und für Dritte frühzeitig abwenden zu können, gibt es verschiedene Kanäle zur Meldung von Compliance-Verstößen oder Verdachtsfällen (z. B. Wirtschaftskriminalität, Menschenrechts- oder Umweltverletzungen).

bmp greengas beteiligt sich am Beschwerdeverfahren bzw. Hinweisgebersystem der EnBW (Energie Baden Württemberg AG), hier können Hinweise auf potenzielles Fehlverhalten im Geschäftsbereich sowie in der Lieferkette gemeldet werden. Die Kanäle können sowohl von unternehmensinternen als auch von unternehmensexternen Personen genutzt werden.

Die Regelungen der EnBW definieren klare Zuständigkeiten und Prozesse für die Aufklärung von Compliance-Verstößen, gewährleisten die Vertraulichkeit und bieten einen größtmöglichen Schutz für alle Beteiligten. Die Verfahrensordnung der EnBW beschreibt das Beschwerdeverfahren des EnBW-Konzerns und bietet der potenziellen hinweisgebenden Person Transparenz über den Umgang mit ihrer Beschwerde.

Die hinweisgebende Person hat die Möglichkeit, in verschiedenen Sprachen und auch anonym über ein vertrauliches und geschütztes System ihre Meldung einzureichen. Die inhaltliche Bearbeitung erfolgt ausschließlich über die EnBW.

Hinweise an den Ombudsmann:

Rechtsanwalt Thomas C. Knierim
Knierim & Kollegen Rechtsanwälte
Tel.: +49 6131 906 55 00
Fax: +49 6131 906 55 99
E-Mail: knierim@knierim-kollegen.com
Gutenbergplatz 12
55116 Mainz

Der Ombudsmann unterliegt der anwaltlichen Schweigepflicht. Er kann den hinweisgebenden Personen absolute Vertraulichkeit und Anonymität zusichern.

Weitere Informationen zur Compliance und zum Hinweisgebersystem der EnBW finden Sie unter Compliance – Verhaltenskodex | EnBW.