München, 11. April 2019. Die per Gesetz festgeschriebene Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) fordert von Inverkehrbringern wie Mineralölkonzernen aktuell einen 4 Prozent hohen Ausgleich ihres Gesamtumsatzes aus fossilen Kraftstoffen durch klimafreundlichere Alternativen. Diese Verpflichtung kann auch durch Strom erfüllt werden, der an Elektrotankstellen vertrieben wird. bmp greengas übernimmt ab sofort sowohl für Inverkehrbringer als auch für Stromlieferanten wie Stadtwerke oder Unternehmen mit einzelnen Ladestationen die komplette Abwicklung der THG-Quote.
Pilotprojekt mit Umweltbundesamt
Bereits seit 2018 unterstützt bmp greengas bei der Erfüllung der THG-Quote mit Biomethan und Erdgas. Nachdem Anfang des Jahres ein Pilotprojekt mit dem Umweltbundesamt erfolgreich abgeschlossen wurde, das den Nachweisprozess auch hinsichtlich der Quotenerfüllung mit Fahrstrom auf sichere Beine stellt, erweitert bmp greengas das Angebot nun auch für Stromlieferanten. Dies soll die CO2-Reduzierung im Verkehrssektor im Sinne einer nachhaltigen Mobilität mit erneuerbaren Energien weiter voranbringen.
Komplettanbieter für Vermarktung und Vermittlung
Dabei agiert bmp greengas als Komplettanbieter für beide Parteien: So übernimmt das Unternehmen die Quote von Stromlieferanten zu einem vorher definierten und garantierten Abnahmepreis, bündelt diese mit weiteren Quoten und vermittelt sie dann an den jeweiligen Inverkehrbringer weiter. Die Berechnung der jeweils erforderlichen CO2-Kompensation sowie das Handling mit Behörden und dem Hauptzollamt wird durch bmp greengas ebenfalls abgewickelt.
„Die Vermittlung der THG-Quote ist sowohl für Inverkehrbringer als auch für Quotenerbringer ein Gewinn“, sagt Dominik Trisl, zuständig für Strategie- und Unternehmensentwicklung bei bmp greengas. „Stromlieferanten eröffnet sich eine zusätzliche Einnahmequelle, auch, wenn ihre einzelnen Ladestationen bisher vielleicht noch nicht wirtschaftlich sind. Mineralölkonzerne hingegen können die gesetzliche Quote erfüllen, ohne ihre Infrastruktur ausbauen zu müssen.“